ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
MietUp wird in den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vermieter genannt.
Der Auftraggeber wird im folgenden als Mieter genannt.
1. GELTUNG DER BEDINGUNGEN
1.1 Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden zurückgewiesen.
1.2 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2.3 Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
3. VERMIETUNG
3.1 Mietgegenstände sind die in der Auftragsbestätigung angegebenen Möbel und Dekorationsartikel. Die Mietgegenstände sind Eigentum des Vermieters.
3.2 Die Mietgegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine anderweitige Verwendung während der Mietzeit ist nicht erlaubt. Die vermieteten Stühle sind mit max. 100 Kg Gewicht belastbar.
3.3 Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände nicht versichert sind.
4. MIETDAUER
4.1. Die Mietdauer wird in Textform vereinbart. Sie beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter und endet mit Rückgabe an den Vermieter. Eine Anschlussverwendung der Mietgegenstände über den vereinbarten Rückgabetermin hinaus ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde mit dem Vermieter schriftlich ein Anschlussauftrag abgeschlossen. Jede nachträgliche Änderung der Mietdauer bedarf ebenfalls der Bestätigung des Vermieters in Textform.
4.2. Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übergibt, muss er den vollen Mietpreis zusätzlich zahlen. Zudem können Schadensersatzansprüche des Folgemieters aufkommen.
5. MIETPREISE / ZAHLUNGSBEDINGUNG
5.1 Alle vereinbarten Preise sind Euro Nettopreise. Die Umsatzsteuer muss laut §19 Abs.1 UStG nicht ausgewiesen werden.
5.2 Für die Anlieferung und Rückholung der Mietgegenstände werden die jeweils gültigen Transportkostensätze neben dem Mietpreis in Rechnung gestellt.
5.3 Der Vermieter behält sich vor, nur gegen Vorkasse zu liefern.
5.4 Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich der Vermieter vor, die Auslieferung der Mietgegenstände zu verweigern, bzw. bereits ausgelieferte Mietgegenstände vorzeitig zurückzuholen.
5.5. Der Vermieter behält sich das Recht vor nach Auftragsdurchführung eventuelle Mehrkosten, sowie Kosten für Ersatzbeschaffungen, oder Aufwendungen für Schadens- und Wertersatzes, in Rechnung zu stellen (s. Punkt 10.3.). Die Verrechnung der Abschlussrechnung kann mit der Kaution vorgenommen werden. Die Abschlussrechnung ist sofort ohne Abzug fällig.
6. KAUTION
6.1. Die Höhe der Kaution beträgt mindestens 25% des Gesamtauftrags und ist bei Selbstabholungen bei Abholung der Mietgegenstände in Bar fällig. Sie wird nach Mietende, Sichtung auf Unversehrtheit und Zählung der Mietgegenstände erstattet.
7. RÜCKTRITT, KÜNDIGUNGSRECHT, STORNIERUNG
7.1. Die Mietgegenstände werden wie angeboten vermietet.
7.2. Der Mieter hat die gelieferten Mietgegenstände unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel und Vollständigkeit zu untersuchen.
7.3. Im Falle der Mangelhaftigkeit der Mietgegenstände hat der Vermieter das Recht zur Nachlieferung oder Nachbesserung. Weist lediglich ein Teil der gelieferten Mietgegenstände Mängel auf, so berechtigt dies den Mieter nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
7.4. Im Falle einer Stornierung des Auftrags gelten die folgenden Stornierungskosten:
sechs bis vier Monate vor der Veranstaltung: in Höhe der geleisteten Anzahlung;
drei Monate vor der Veranstaltung: 40% der Gesamtsumme;
zwei Monate vor der Veranstaltung: 70% der Gesamtsumme;
vier Wochen vor der Veranstaltung: 90% der Gesamtsumme;
Die Lieferkosten werden im Falle einer Stornierung nicht berechnet.
8. LIEFERUNG
8.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager in Hagen.
8.2. Die Preise der Lieferung und Abholung richten sich nach der im Vorfeld anzugebenden Adresse und sind im Angebot aufgelistet.
8.3. Die Anlieferung und Abholung beinhaltet keinen Auf- und Abbau der Mietgegenstände. DieKosten Für den Auf- und Abbau durch den Vermieter sind, falls gewünscht, im Angebot aufgelistet.
8.4. Wenn eine Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände schriftlich vereinbart wurde, erfolgt diese zum vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein bestimmter Zeitpunkt vereinbart, erfolgt dies nach Terminvorgabe durch den Vermieter.
8.5. Die Anlieferung der Mietgegenstände versteht sich jeweils nur bis hinter die erste Tür. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die benötigten Wege frei von Barrieren und ebenerdig sind. Bei Abholung der Mietgegenstände müssen diese am Abholtag zur vereinbarten Uhrzeit vollständig am Ort der Übergabe und zu ebener Erde transportfähig verpackt bereitstehen. Für die Vollständigkeit ist der Mieter verantwortlich. Kosten für möglicherweise notwendige spätere Abholfahrten gehen zu seinen Lasten.
8.6. Der Mieter verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Übergabe, die Mietgegenstände umgehend auf Menge und Unversehrtheit zu überprüfen und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Im Fall des Verzichts auf die Überprüfung ist eine spätere Mängelanzeige ausgeschlossen und wird nicht anerkannt. Beanstandungen sind umgehend schriftlich festzuhalten.
8.7. Der Mieter oder ein bevollmächtigter Vertreter hat zum Zeitpunkt der Anlieferung anwesend zu sein. Ist zum vereinbarten Zeitpunkt der Anlieferung weder der Mieter noch ein bevollmächtigter Vertreter anwesend, gilt die Lieferung als unbeanstandet angenommen. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen.
8.8. Der Vermieter verpflichtet sich, die bestellten Mietgegenstände in mittlerer Art und Güte zu liefern. Der Vermieter ist berechtigt, bestellte Mietgegenstände durch gleichwertige oder höher qualitative Artikel zum Preis der ursprünglich bestellten Mietgegenstände zu ersetzen, sofern er nicht in der Lage ist, die bestellten Mietgegenstände zu liefern.
8.9. Alle Maßangaben sind circa Maße. Der Vermieter behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Mieter zumutbar ist.
8.10. Der Mieter trägt bei Selbstabholung der Mietgegenstände Sorge über die Feststellung von Menge und Unversehrtheit der Mietgegenstände und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt. Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände verantwortlich. Für den Transport ist ein geschlossenes Fahrzeug vorgeschrieben. Weiter sind die Maße des Mobiliars zu beachten, die ein für den Transport entsprechend großes Transportfahrzeug voraussetzen.
8.11. Wird die Anlieferung vom Vermieter übernommen, so hat der Vermieter bei Störungen aufgrund höherer Gewalt, die ihm die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, die Überschreitung der vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Für den Transport gelten die jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen des Spediteurs Gewerbe.
8.12. Kommt der Vermieter mit der Übergabe der Mietsache in Verzug, ist eine etwaige Entschädigung des Mieters maximal auf den Betrag des vereinbarten täglichen Mietpreis begrenzt.
9. MIETGEGENSTÄNDE / WIEDERBESCHAFFUNGSWERT
9.1. Der Mieter hat die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß zu behandeln.
9.2. Die Mietgegenstände müssen vor Witterung geschützt werden.
9.3. Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen.
9.4. Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände nicht immer neuwertig sind. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar.
10. RÜCKGABE UND WIEDERBESCHAFFUNGSKOSTEN
10.1. Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in gleichem Zustand, wie ausgehändigt zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
10.2. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sauber an den Vermieter zurückzugeben. Werden diese verschmutzt zurückgegeben, muss der Mieter für die entsprechenden Reinigungskosten aufkommen. Für die Reinigung werden Personalkosten in Höhe von 23,00€ pro Person und Stunde berechnet.
10.3. Bei Verlust der Mietsache oder erheblichen Schäden, so dass die Mietgegenstände nicht mehr eingesetzt werden können, muss der Mieter Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises leisten. Sollte die Reparatur möglich und sinnvoll sein, werden diese Reperaturkosten in Höhe von 23,00€/h berechnet. Material für die Instandsetzung der Mietgegenstände, werden zum Einkaufspreis abgerechnet.
11. HAFTUNG MIETER
11.1. Der Mieter haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände bis zur vollständigen Rückgabe an den Vermieter. Er hat den Vermieter unverzüglich über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen worden ist oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend machen.
11.2. Im Fall von Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände durch Dritte haftet der Mieter.
11.3. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter Schadensersatzansprüche gegen Dritte an diesen abzutreten.
11.4. Im Fall von reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten (s. Punkt 10.3.)
11.5. Im Fall von nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust haftet der Mieter mit dem Neuwert, auf Basis der Wiederbeschaffungskosten ( s. Punkt 10.3.)
11.6. Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die Mietgegenstände in Empfang nimmt. Der Vermieter rät daher, die Mietgegenstände für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.
12. HAFTUNG VERMIETER
12.1. Der Vermieter ist von der Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands durch den Mieter, durch vom Vermieter oder Mieter beauftragte Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietgegenstand oder durch andere dem Vermieter zuzuschreibende Ursachen befreit. Ausgenommen, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht. In diesem Fall bleibt die Haftung des Vermieters auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt.
12.2. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von der Haftung vollständig ausgeschlossen.
13. WIDERUFSRECHT
13.1. Der Mieter kann den Vertragsschluss, welcher durch Unterzeichnung des Angebotes zu Stande kommt, innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, in Textform (z.B. E-Mail oder Post) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss.
13.2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangener Leistungen zurückzuerstatten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Mieter mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für den Vermieter mit deren Empfang.
13.3. Im übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.